Arbeiten im Ausland wird immer beliebter. Verständlich, wenn man sich die Idee einmal durch den Kopf gehen lässt. Ein Auslandsaufenthalt poliert nicht nur den Lebenslauf, sondern bringt auch einmalige Erfahrungen, Erlebnisse und Eindrücke. Dass ein Auslandsaufenthalt allerdings nicht nur mit Spaß verbunden ist, sollte auch klar sein. Gerade bei Aufenthalten aus beruflichen Gründen steht mehr die Arbeit als das Vergnügen im Vordergrund – was allerdings nicht zwingend schlecht sein mag. Falls Du dich bereits etwas näher mit der Thematik auseinandergesetzt haben, ist Dir höchstwahrscheinlich bewusst, dass Du unter anderem ein spezielles Visum haben musst, um im Ausland arbeiten zu können.
Ein Visum kennst Du vielleicht aus früheren Urlauben, bei denen ein Visum für die Einreisegenehmigung erforderlich war. Ähnlich verhält es sich auch, wenn Du im Ausland arbeiten möchtest. Dieser Text befasst sich ausschließlich mit dem Z-Visum, dem chinesischen Arbeitsvisum.
Alles Wichtige, was Du über diese spezielle Art des Visums wissen musst, erfährst Du im nachfolgenden. Wir haben das Wichtigste für Dich zusammengestellt.
Zunächst ist die Frage zu klären, worum es sich beim Z-Visum überhaupt handelt. Wie bereits kurz angeschnitten, ist das Z-Visum das chinesische Arbeitsvisum. Ohne diese Arbeitsgenehmigung kannst Du keiner Tätigkeit in China nachgehen. Speziell in Ländern wie China sind die Behörden sehr akribisch, was die Verfolgung illegaler Arbeitskräfte ist, weswegen ein Z-Visum unverzichtbar ist. Dieses Z-Visum gilt nur für die Volksrepublik China und kann logischerweise nicht übertragen werden. Selbst wenn Du für ein ausländisches Unternehmen, mit Sitz in China, arbeiten möchtest, benötigst Du das Z-Visum. Kurz: Für jede erwerbsfähige Tätigkeit benötigst Du dieses Visum. Wie Du das Z-Visum beantragst, erfährst Du im folgenden Abschnitt.
Die gibt es. Abhängig von Deiner Beschäftigungsdauer musst Du entweder das Z-Visum oder das Geschäftsvisum beantragen. Bei Aufenthalten, die länger als 180 Tage andauern, musst Du ein Z-Visum beantragen. Hältst Du dich jedoch nur kurz in China auf und verrichten in kurzer Zeit kleinere Arbeiten und Tätigkeiten, reicht das China Geschäftsvisum aus. Da sich dieser Artikel allerdings an Langzeitbeschäftigen in China richtet, beschäftigen wir uns im Folgenden ausschließlich mit dem Z-Visum.
Die wohl wichtigste Frage ist die Frage, wie Du an Dein unverzichtbares Visum gelangst. Für die Beantragung des Visums benötigst Du verschiedene Unterlagen. Welche genau das sind, erfährst Du im Folgenden.
Zuerst benötigst Du einen vierseitigen Visumsantrag. Doch Achtung, seit September 2013 ist dies das Formular V.2013). Außerdem ist es für einen ordnungsgemäßen Visumsantrag unverzichtbar, dass Du ein biometrisches Passfoto vor hellem Hintergrund vorweisen kannst. Doch damit nicht genug: Das Passfoto sollte auf Fotopapier abgezogen sein und spezielle Maße besitzen Diese Maße sind ca. 3,5 x 4,5 cm. Zwei Tipps von uns an Dich: Klebe das Passfoto gleich auf den Antrag und lass das Foto von einem professionellen Fotografen anfertigen. Hier hast Du Garantie, dass Du allen Anforderungen gerecht wirst. Viele Fotografen bieten eine Vielzahl an biometrischen Passfotos zum Preis von 20€ an.
Neben einem Visumantrag und einem biometrischen Passfoto benötigst Du außerdem einen Reisepass. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein und sollte zwei gegenüberliegende leere Seiten besitzen. Diese leeren Seiten sind wichtig, damit das das Visum und der Einreisestempel darin festgehalten werden können
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Du dem Arbeitsvisum (Z-Visum) eine Arbeitserlaubnis beilegst. Diese Arbeitserlaubnis muss Dein zukünftiger Arbeitgeber bei den chinesischen Behörden beantragen. Hier reicht eine Kopie völlig aus.
Neben der Arbeitserlaubnis musst du auch eine formal korrekte Einladung Deines Arbeitgebers zum Visumantrag hinzufügen. Auf dem Briefkopf dieser Einladung muss die vollständige Adresse der Firma, sowie Deinen Namen, Deinen Geburtsdatum und das Datum des Arbeitsbeginns festgehalten sein. Doch damit nicht genug: Die Einladung muss unterschrieben und mit einem registrierten Firmenstempel abgezeichnet worden sein.
Dein Arbeitgeber stellt die Einladung in China aus, scannt sie ein und verschickt sie per E-Mail an Dich nach Deutschland.
Als letzten Schritt bei Deinem Antrag auf ein Arbeitsvisum solltest Du wissen, dass Du seit letztem Jahr (2017) ins chinesische Konsulat vorgeladen wirst. Hier werden Deine Fingerabdrücke gespeichert und ein Interview mit Dir durchgeführt. Diese Maßnahmen sind mittlerweile Routine und betreffen Jeden, der ein Z-Visum für einen Arbeitsaufenthalt in China beantragt.
Wie bereits erwähnt, verfolgen die chinesischen Behörden sogenannte „Schwarzarbeiter“ sehr akribisch. Solltest Du also dabei erwischt werden, wie Du ohne Z-Visum arbeitest, kann das ein unangenehmes Nachspiel haben. Zunächst wirst Du höchstwahrscheinlich angezeigt und dann unverzüglich des Landes verwiesen – häufig verlierst Du damit sogar die Berechtigung, jemals wieder in China arbeiten beziehungsweise einreisen zu dürfen.
Folglich ist es besser, wenn Du ein Visum ordnungsgemäß beantragst. So tust Du nicht nur Dir selbst, sondern auch Deinem Arbeitgeber und den chinesischen Behörden einen Gefallen.
Bei Deiner Einreise in China erhältst Du vorerst eine Einreiseerlaubnis. Diese Erlaubnis gewährt Dir den Aufenthalt in China – allerdings nur 30 Tage. Innerhalb dieser Zeitspanne musst Du Dein Z-Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis kannst Du das Land beliebig oft verlassen und neu einreisen.
Nach Einreise hast Du also 30 Tage Zeit um die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Verstreicht diese Frist, musst Du eventuell Strafe zahlen oder Dir wird die Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt. Fehlt die Aufenthaltsgenehmigung, darfst Du auch nicht arbeiten und müssen das Land wieder verlassen – vergiss die Frist von 30 Tagen also besser nicht!
Das Z-Visum besitzt eine Gültigkeit von 3 Monaten. Solltest Du vorhaben, länger als diese drei Monate in China zu arbeiten, musst Du Dein Visum verlängern – auch das solltest Du unter keinen Umständen vergessen!
Grundsätzlich ja. Solltest Du von dieser Person die nötigen Unterlagen besitzen, kannst Du einen Antrag für das Z-Visum stellen. Wie Du allerdings mittlerweile weißt, ist es für den Erhalt eines Z-Visums unerlässlich, dass Du beim chinesischen Konsulat ein Interview und die Fingerabdrücke geben musst – diesen letzten, aber dennoch wichtigen Schritt kannst Du leider nicht übernehmen und kann nur von der Person, die den Antrag auf ein Arbeitsvisum stellt, übernommen werden.
Bis vor einiger Zeit war es nötig, einen Gesundheitscheck oder einen HIV-Test dem Visumsantrag beizulegen. Diese Forderungen sind mittlerweile entfallen und müssen bei einem Visumantrag nicht mehr berücksichtigt werden.
Solltest Du zwar einen Antrag auf das Z-Visum stellen wollen, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, musst Du Deine Aufenthaltserlaubnis oder Meldebescheinigung in Deutschland beilegen. Eine Kopie ist hier ausreichend. Französische Staatsangehörige müssen noch die Reisekrankenversicherung sowie die Ticket- und Hotelbuchung dem Antrag beilegen.
Das Visum wird grundsätzlich direkt oder über einen Visaservice beim Konsulatprovider beantragt. Du hast entweder die Möglichkeit, den Antrag persönlich abzugeben, was deutlich sicherer ist, oder aber den Antrag per Post zu verschicken. Bitte beachte, dass der Antrag per Post schneller zugeht, weshalb Du, wenn Du viel Zeit haben solltest den Antrag persönlich abgeben solltest, da das ordnungsgemäße Zugehen hier garantiert ist. Sollte Deine Zeit allerdings knapp bemessen sein, und Du nicht in der Nähe eines Konsulatproviders wohnen solltest, empfehlen wir Dir einen Visaservice. Dieser bietet neben einer Beratung auch die Überprüfung der eingereichten Daten und gibt diese beim zuständigen Provider ab – so musst Du Dir sich nach der Beauftragung des Services keine weiteren Gedanken machen.
Wir hoffen, der Artikel konnte Dir alles Wissenswerte bezüglich des Z-Visums in China nahe bringen. Wie Du mit Sicherheit realisiert haben, ist ein Arbeitsvisum in Form des Z-Visums für einen Aufenthalt, unterdessen Du in China arbeitest, unumgänglich.
Wir möchten Dich außerdem daran erinnern, die nötigen Fristen nicht zu vergessen und den Antrag sorgfältig und überprüft abzugeben. Sollten Unterlagen fehlen oder nicht vollständig sein, verzögert sich die Antragsstellung nur unnötig nach hinten. Dies kann vermieden werden, in dem Du den Antrag ordnungsgemäß abgibst und alle Vorschriften beachtest.